Steuern, Finanzamt und Weihnachtsgeschenke?

Weihnachtszeit ist Geschenke Zeit, das gilt auch im Büro und auf der Arbeit. Doch hier lauern Fallstricke: welches Geschenk von einem Kunden darf angenommen werden und auch der Chef muss darauf achten, was er seinen Angestellten unter den Christbaum legt. In unserem Geschenkeratgeber informieren wir Sie, worauf Sie bei den Themen Weihnachten, Geschenke, Finanzamt und Beruf beachten müssen. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass nicht mit jedem Geschenk auch direkt Freude verbunden ist.

Geschenke von Kunden an die Mitarbeiter-Bestechung?

Firmen sollten klare Regeln, welche Geschenke Mitarbeiter von Kunden annehmen dürfen. Denn nicht selten kommt der Verdacht der Bestechung ins Spiel. Problematisch wird es immer bei Geschenken, die eine Gegenleistung erfordern. Bei Weihnachtsgeschenken ist dies im Normalfall nicht der Fall. Um dennoch Konflikte zu vermeiden, sollte die Firma ganz offen vor der Adventzeit mit diesem Thema umgehen. Manche Firmen schicken hier Rundschreiben an alle Mitarbeiter, in denen geklärt wird, bis zu welchem Wert Geschenke angenommen werden dürfen.

Tipp: In den meisten Firmen hat es sich eingebürgert, während der Weihnachtsfeier alle Geschenke um zu verteilen. Eine Tombola bietet sich für solche Fälle besonders gut an. Damit stellen sie übrigens auch sicher, dass kein Mitarbeiter leer ausgeht.

Interne Geschenke: wichteln und was erlaubt ist

Eigentlich sollte es so sein, dass der Chef seinen Mitarbeitern etwas schenkt. Ein Tabu ist hier, dass ein einzelner Mitarbeiter seinem Chef alleine etwas schenkt. Das könnte negativ ausgelegt werden und einem könnten unlautere Absichten unterstellt werden. Auch von Geschenken unter Kollegen raten die Experten ab, es sei denn man ist wirklich befreundet miteinander.

Wenn man sich doch etwas untereinander schenkt, ergibt sich die Frage des Wertes des Geschenkes. Zu teuer soll das Geschenk nicht sein, ansonsten könnte der Anschein erweckt werden, eine Gegenleistung zur warten. 30 € sollte die oberste Grenze für ein Geschenk an Kollegen sein. Ebenso sollte man sich genau überlegen, was man schenkt. Eine Seife könnte durch die Blume an das Hygienegefühl des Kollegen appellieren. Ebenso sind zweideutige Geschenke tabu.

Geschenke vom Chef

normalerweise bedankt sich der Chef für die Leistung der Mitarbeiter, in dem er ein Weihnachtsfest ausrichtet. Grundsätzlich dürfen Unternehmen allen Mitarbeitern etwas schenken, unabhängig, ob sie Teilzeit oder Vollzeit angestellt sind.

Finanzamt: das ist erlaubt zu verschenken!

Damit die Geschenke vom Chef steuerfrei bleiben, dürfen diese nicht mehr als 40 € kosten. Wenn das Geschenk diesen Preis übersteigt, sind sie nicht als Betriebsausgaben abziehbar und müssen vom Beschenkten als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Wird ein Weihnachtsessen mit einem Geschenk kombiniert, dürfen die Kosten pro Person nicht 110 € übersteigen.

Geschenke an Geschäftspartner dürfen nicht mehr als 35 € je Geschenk kosten. Kostet das Geschenk mehr als zehn Euro, muss genau aufgeschrieben werden, wer welches Geschenk erhält. Denn der beschenkte muss bei einem präsent von mehr als zehn Euro dieses selbst versteuern. Das ist allerdings bloße Theorie, denn Unternehmen versteuern die Geschenke meistens mit 30 % plus Soli.

(Alle Angaben ohne Gewähr und mit bestem Wissen recherchiert, Dezember 2011)